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Neue Richtlinie zur Förderung von Kälteanlagen

Förderung von Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln

FÖRDERUNG VON KÄLTEANLAGEN

mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative

Für Vertrieb und Wartung im Bereich stationärer Kälte- und Klimaanlagen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine neue Förderrichtlinie mit Wirkung vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 herausgegeben, welche die Förderrichtlinie von 2016/2017 ersetzt.

Im Fokus der Fördermaßnahmen stehen:

  • neue stationäre Kälteanlagen
  • Flüssigkeitskühlsätze
  • Kälteerzeugungseinheiten
  • Kälte- und Wärmespeicher sowie
  • Komponenten (z.B. für Freikühlung) im Zusammenhang mit den geförderten Anlagen

Mit den Kältemitteln der Sicherheitsgruppen gem. EN 378-1

  • A3: z.B. Propan (R 290); Propen (R 1270); Ethan (R 170); Isobuthan (R 600a)
  • B2; B2L: z.B. Ammoniak ( R 717); NH3/DME (R 723)
  • mit Kältemittel Wasser (R 718) in den bestimmten Leistungsgrenzen.

Beispiele von Förder-Leistungsgrenzen

  • Flüssigkeitskühlsätze (luft- und wassergekühlt) mit Propan (R 290) mit 2 bis 300 kW Verdichterleistungsaufnahme
  • Flüssigkeitskühlsätze (luft- und wassergekühlt) mit Ammoniak (R 717) mit 30 bis 200 kW Verdichterleistungsaufnahme
  • Absorptionskälteanlagen mit 5 bis 600 kW Kälteleistungsaufnahme im Verdampfer
  • Adiabate Verdunstungskühlanlagen mit 10 bis 240 kW Kälteleistungsaufnahme im Verdampfer
  • Adiabate Rückkühler (Hybridkühler) QC = 100 bis 1000 kW

Die jeweilige Förderung wird mit Wartung und Wartungsverträgen durch Fachservice / Fachfirmenverknüpft. Details zu Voraussetzungen, Art und Umfang der möglichen Förderungen sind in der Richtlinie beschrieben.

Die Höhe der Förderung F wird bei stationären Anlagen wie folgt berechnet:

F = (A * XB + C) * X
F: 
A,B,C:
X: 
Förderbetrag ()
anlagenspezifische Koeffizienten
Kälteleistung, Speicherkapazität, Volumen (kW, kWh)

Förderhöchstgrenzen

Es gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 Euro (netto) pro Maßnahme.

Ausführliche Informationen

Eine ausführliche Beschreibung zur neuen Förderrichtlinie für Kälteanlagen finden Sie in nachfolgender PDF, inklusive wichtiger Berechnungsgrößen und einer Beispielrechnung.